Freiraum- und Landschaftsentwicklung

Leitsatz:

Die Landschaft, die Freiräume und deren Vernetzung bilden den qualitativen Orientierungsrahmen für die ortsbauliche Entwicklung.

Ziele:

1. Die Freiraumentwicklung im inneren und äusseren Freiraumsystem trägt zu einer klimagerechten Siedlungsentwicklung und einer hohen Biodiversität bei.

Handlungsempfehlungen

  • Anwendung Klimakarten Kanton ZG und Leitfaden Hitzeangepasste Städte des BAFU im Rahmen der Nutzungsplanungsrevision (Formulieren von Klimaanpassungsmassnahmen für die öffentliche Hand aber auch für Private)
  • Erarbeiten eines Merkblattes zur Biodiversitätsförderung in öffentlichen Räumen wie auch auf privatem Grund
  • Fördern der erholungsbezogenen und ökologischen Vernetzung innerhalb des Siedlungsgebiets und in die umgebenden Naherholungsgebiete. Umsetzung der Vernetzungsachsen im LEK als biodivers ausgestaltete und verschattete, lineare Freiraumachsen
  • Qualifizierung von Grünflächen und Ausgestaltung von Strassen und Plätzen sowie die Einbindung bislang nicht mitgedachter, infrastrukturgebundener Freiräume (z.B. Klimaoptimierung und Biodiversitätsförderung in Schul- und Sportanlagen, Familiengärten oder der Badi) im Rahmen eines Freiraumkonzepts
  • Implementieren eines Grün- und Freiflächenmanagements in der Verwaltung (z.B. Pflege, Entwicklung und Gestaltung unversiegelter Flächen als Aufenthaltsbereiche und zur Versickerung und Zurückhaltung respektive Wiederverwertung von Regenwasser / Mehrfachnutzung von Flächen)
  • LEK auf Aktualität prüfen und Massnahmen umsetzen

2. Die Landschaftsräume des äusseren Freiraumsystems werden mit den Schwerpunkten Land- und Forstwirtschaft, Ökologie sowie Naherholung differenziert weiterentwickelt.

Handlungsempfehlungen

  • Fördern der erholungsbezogenen und ökologischen Vernetzung innerhalb des Siedlungsgebiets und in die Naherholungsgebiete hinein (integraler Ansatz in der Umsetzung von Vernetzungsprojekten oder Biodiversitätsförderprojekten)
  • Weiterführender Einbezug der zentralen Akteure der Land- und Forstwirtschaft (analog LEK Prozess) zur Unterstützung von innovativen Projekten mit Relevanz für Landschaftsqualität (Ideenpool, Wettbewerbe wie Wiesen- oder Streuobstwiesenmeisterschaft zur Sensibilisierung für die landschaftlichen Qualitäten von Baar, Fördergelder und Plattformen ausserhalb der Beitragszahlungen des Bundes)
  • Differenzierung der Landschaftstypen betreffend Nutzungsintensität und Vorrangzonen für den Natur- und Landschaftsschutz
  • Einbezug der lokalen Landwirte
  • Erarbeiten eines Konzepts zur integralen Weiterentwicklung der drei Naherholungsräume vor der Haustüre im Sinne von „Landschaft für eine Stunde“ (Landwirtschaft, Landschafts- und Erholungsqualität, Waldwirtschaft sowie ökologische Funktion, kooperativer Prozess zur Berücksichtigung von wirtschaftlichen, klimatischen und gesellschaftlichen Faktoren / vgl. Übersichtsplan Freiraum- und Landschaftsentwicklung)
  • Weiterentwicklung des Waldes als Naherholungsgebiet gemäss kantonalem Richtplan
  • Berücksichtigen der sensiblen und gut einsehbaren Hanglagen im Landschaftstyp „Kulissenbildende Hügellandschaft“ (Prüfen von möglichen Bebauungstypologien im Rahmen der Nutzungsplanungsrevision)
  • Differenzierte Ausgestaltung des Naherholungsgebiets Lorze (Wilde Lorze, Die Lorze in der Siedlung, Die Lorze als Teil von Landschaft für eine Stunde). Umsetzen der im kantonalen Richtplan vorgesehenen Renaturierungsabschnitte
  • Verbesserung der Aufenthaltsqualität an der Lorze in der Siedlung und im Bereich der Familiengärten „Im Jöchler“ (Prüfen von Konflikten bei der Zonierung der Familiengärten und des Gewässerraums)

3. Die Freiräume am Siedlungsrand werden zu einer durchlässigen „Siedlungsrand-Landschaft“ entwickelt. Neue Sport- und Freizeitanlagen werden gut in diesen Übergangsbereich integriert.

Handlungsempfehlungen

  • Erarbeiten eines Entwicklungsleitbilds zur Erweiterung und Umgestaltung der Schul- und Sportanlagen am Siedlungsrand (Potenziale und Synergien zur klimagerechten und biodiversitätsfördernden Gestaltung im Zusammenhang mit Schulraumerweiterungen werden genutzt)
  • Erarbeiten eines Siedlungsrandkonzepts als Modellvorhaben für den Umgang mit gemeindeeigenen Freiräumen (Fördern von Initialmassnahmen auf gemeindeeigenen Parzellen mit Vorbildcharakter „Baar macht Schule“)
  • Sichern der abnehmenden Dichte vom Zentrum bis zum Siedlungsrand durch die Einführung einer Grünflächenziffer für die Einfamilienhausquartiere am Siedlungsrand (geringere Ausnützung, keine parzellenübergreifenden Entwicklungen)
  • Erarbeiten eines Merkblattes zur naturnahen Gestaltung von privaten Gärten und Anlagen in den stark durchgrünten Einfamilien- und Mehrfamilienhausgebieten in Baar und der Gestaltung des Siedlungsrandes (Aufzeigen eines Anreizsystems zur freiwilligen Umgestaltung der Grün- und Freiräume, besonders von Quartieren in der Siedlungsrandlandschaft)
  • Prüfen der Standorte für die Erweiterung der Sportanlagen im Sportanlagenkonzept bezüglich Integration in die Siedlungsrandlandschaft

4. Die Aussenräume des inneren Freiraumsystems werden zu durchgrünten Begegnungsräumen mit Aufenthaltsqualität für unterschiedliche Ziel- und Altersgruppen aufgewertet.

Handlungsempfehlungen

  • Erarbeiten eines Freiraumkonzepts zur Differenzierung der Freiraumtypen und deren Gestaltungsqualität und Nutzungsansprüche
  • Differenzierte Betrachtung der einzelnen Freiräume hinsichtlich ihres Entwicklungspotenzials für eine möglichst grosse Nutzungsvielfalt im Gesamtsystem inkl. deren Infrastrukturen und Einrichtungen
  • Diversifizieren und Abstimmen neuer und bestehender Siedlungsfreiräume (nutzerspezifische Angebote wie Spielräume für Kinder- und Jugendliche, aber auch nutzungsoffene Angebote wie Multifunktionsplätze und Brachen oder attraktive Spazierwege für Seniorinnen und Senioren)
  • Sichern des Grünanteils in den sich stark entwickelnden Gebieten rund um das Zentrum und entlang der zentralen innerörtlichen Verbindungsachse sowie den Quartieren (z.B. Einführen einer Unterbauungsziffer)
  • Sichern der Gestaltungs- und Nutzungsqualität, sowie der ökologischen Funktion von privaten und gemeinschaftlichen Wohnfreiräumen (z.B. über eine Grünflächenziffer, die Qualitätsanforderungen an den Freiraum vorgibt)
  • Gestaltung von öffentlichen und privaten Strassenräumen im Rahmen von Bauprojekten abstimmen (z.B. Vorgärten, kollektiv nutzbare Vorzonen, von Fassade zu Fassade)
  • Ökologisch wertvolle Siedlungsfreiräume entwickeln und deren Vernetzung fördern (über formelle Artikel in der Bau- und Nutzungsordnung (BNO), in Gestaltungsplänen, aber auch informelle Anreizsysteme wie Pflanztauschaktionen und Information über gemeindeeigenes Merkblatt, usw.)
  • Nutzen von ortsbaulichen und architektonischen Möglichkeiten für eine positive klimatische Wirkung (Durchlüftung, Beschattung, Versickerung, Retention)
  • Sorgfältig mit altem Baumbestand umgehen und Instrumente für die Sicherung und Entwicklung des Baumbestandes erarbeiten (z.B. Baumkataster für Bäume in der Dienstbarkeit der öffentlichen Hand, aber auch für ortsbildprägende Einzelbäume und / oder Grünvolumen auf privaten Grundstücken)

5. Die historischen und industriegeschichtlichen Spuren werden für Naherholungssuchende durchgehend erlebbar gemacht. Ihr Umfeld wird dem Kontext entsprechend sorgfältig weiterentwickelt.

Handlungsempfehlungen

  • Implementieren eines ortsbaulichen und freiraumplanerischen Prinzips zur Gestaltung der öffentlich zugänglichen Bereiche in den industriegeschichtlich bedeutsamen Orten (mögliche Vertiefung im Freiraumkonzept / Sicherung in den Bebauungsplänen)
  • Verbessern der Aufenthaltsqualität am Mühlebach
  • Kooperation mit der Trägerschaft des Industriepfads Lorze anstreben und Weiterentwicklung prüfen

Karte:

Räumliche Entwicklungsstrategie - Leitsatz Freiraum- und Landschaftsentwicklung