Willkommen auf der Mitwirkungsplattform der Gemeinde Baar

Dem Gemeinderat Baar ist es ein Anliegen, die Bevölkerung in die politische Entscheidfindung einzubeziehen. Das passiert selbstverständlich an Gemeindeversammlungen und an Urnenabstimmungen. Ebenso können sich alle Baarerinnen und Baarer direkt an die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte wenden, um ihre Anliegen vorzubringen. Mit der Mitwirkungsplattform mitwirkung-baar.ch bieten wir eine weitere Möglichkeit, sich zu spezifischen Themen und Projekten zu äussern. Ihre Meinung ist uns wichtig – nutzen Sie die Chance und beteiligen Sie sich an den Mitwirkungen der Gemeinde Baar.

Zurzeit beschäftigen die Gemeinde zwei wichtige Themen, zu welchen in unregelmässigen Abständen Mitwirkungen durchgeführt werden. Dabei handelt sich einerseits um die Ortsplanungsrevision und andererseits um die Umsetzung der Strategie «Wohnen im Alter in Baar».

Im Masterplan Sportanlagen werden, für die vom Gemeinderat definierten, neu zu schaffenden Anlagen geeignete Standorte evaluiert und die generelle Machbarkeit der favorisierten Standorte untersucht. Der Masterplan ist somit als Gesamtschau zu verstehen, wo die gemeindliche Sportinfrastruktur künftig ausgebaut werden soll. Für den Ausbau sind entsprechende Projekte mit Kreditbeschlüssen durch die dafür zuständigen Gremien erforderlich.

Mit der Ortsplanung wird die zukünftige räumliche Entwicklung der Gemeinde definiert. Das geschieht über die Räumliche Entwicklungsstrategie sowie die Richt- und Nutzungsplanung. Auf mitwirkung-baar.ch informieren wir Sie umfassend über diesen spannenden Prozess und laden Sie zur Mitwirkung ein.

Willkommen bei der Ortsplanung Baar

Im Jahr 2005 wurde die letzte Gesamtrevision der Ortsplanung in Baar abgeschlossen. Seither ist die Bevölkerungszahl in der Gemeinde von 20'300 auf heute rund 25'000 Einwohnerinnen und Einwohner gestiegen. Hinzu kommen rund 26'000 Arbeitsplätze auf Gemeindegebiet. Gemäss nationalem Raumplanungsgesetz müssen die Gemeinden periodisch, spätestens aber alle 15 Jahre, ihre Nutzungsplanung überprüfen und den geänderten Verhältnissen anpassen. Mit der Annahme des neuen Raumplanungsgesetzes im Jahre 2013 sowie den daraufhin angepassten kantonalen Planungsinstrumenten (Richtplan, Planungs- und Baugesetz inkl. Verordnung) hat sich die Raumplanung grundlegend verändert. Aus diesem Grund müssen die Zuger Gemeinden ihre Ortsplanungen bis spätestens ins Jahr 2025 revidieren.

Die Gemeinde Baar ist 2018 mit der Erarbeitung des Grundlagenpapiers «Baar 5x5» in die Ortsplanung gestartet. Anschliessend wurden die Räumliche Entwicklungsstrategie sowie das Kommunale Gesamtverkehrskonzept erarbeitet, welche anschliessend die Grundlage für die Gesamtrevision der Richtpläne sowie der Nutzungsplanung (Zonenplan und Bauordnung) bilden.

Die Baarer Bevölkerung wird in den gesamten Prozess der Ortsplanungsrevision miteinbezogen. Dies geschieht über das Begleit- und das Reflexionsgremium, Infoveranstaltungen, Mitwirkungen und über die Urnenabstimmung zum Abschluss der Ortsplanung. Aktuelle Veranstaltungen sowie Möglichkeiten zur Mitwirkungen werden jeweils hier auf der Webseite aufgeführt.

Detaillierte Infos zur Ortsplanungsrevision, zu den Planungsinstrumenten, zum Ablauf und zum Einbezug der Bevölkerung finden Sie auf dieser Webseite.

Die Gemeinde Baar überarbeitet ihre Ortsplanung und stellt damit die Weichen für die Entwicklung der nächsten 15 bis 20 Jahre – damit Baar eine attraktive Gemeinde für die Bevölkerung sowie das Gewerbe bleibt.

Die Räumliche Entwicklungsstrategie umschreibt die zukünftig angestrebte Entwicklung der Gemeinde und bildet die Grundlage für die nachfolgende Gesamtrevision der Richt- und Nutzungsplanung.

Die Gesamtüberarbeitung der Richt- und Nutzungsplanung bildet den Schwerpunkt der Ortsplanung. Die Entwicklungsabsichten werden in Planungsmitteln behörden- und grundeigentümlich gesichert.

Nach Abschluss der wichtigsten Grundlagen der Ortsplanungsrevision - namentlich der Räumlichen Entwicklungsstrategie und des Kommunalen Gesamtverkehrskonzepts - wurde im Herbst 2021 mit der Revision der kommunalen Richtplanung, im Sommer 2022 mit der Revision der Nutzungsplanung begonnen. Die öffentliche Auflage wird voraussichtlich im Herbst 2024 stattfinden.

Haben Sie Fragen zur Ortsplanungsrevision? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.

Zahlreiche Dokumente, Studien und Pläne werden im Rahmen der Ortsplanungsrevision erarbeitet oder dienen dieser als Grundlage. Die wichtigsten haben wir hier zusammengestellt.