Ortsplanung in Kürze

Der Erhalt sowie die Weiterentwicklung der hohen Wohn- und Lebensqualität ist dem Gemeinderat ein grosses Anliegen und zudem eines der Ziele des Leitbilds der Gemeinde Baar. Mit der aktuellen Ortsplanungsrevision werden die gemeindlichen Planungsinstrumente der Richt- und Nutzungsplanung aus dem Jahre 2005 überarbeitet. Diese bilden die Grundlage für die angestrebte positive Gemeindeentwicklung für die nächsten 15 bis 20 Jahre.

Der Gemeinderat hat den Prozess für die Ortsplanungsrevision im Jahr 2018 angestossen. In einem ersten Schritt wurde unter Einbezug der Bevölkerung das Grundlagenpapier "Baar 5x5" erarbeitet. Dabei handelt es sich um insgesamt 25 Grundhaltungen zu den fünf Themen "Zukünftige Entwicklung", "Bauen mit Qualität", "Frei- und Erholungsräume", "Mobilität" und "Fokus Kernentwicklung". Der Kredit für die Erarbeitung der Ortsplanungsrevision wurde anschliessend im Dezember 2018 durch die Gemeindeversammlung beschlossen.

In einer ersten Phase der eigentlichen Ortsplanungsrevision wurde die Räumliche Entwicklungsstrategie (RES) für Baar entworfen. Die RES basiert auf dem Grundlagenpapier "Baar 5x5", konkretisiert dessen Inhalte und verortet diese auf Karten. Mit der RES wird die zukünftig angestrebte und abgestimmte Entwicklung der Gemeinde aufgezeigt. Parallel zur RES wurde ein Kommunales Gesamtverkehrskonzept (KGVK) erarbeitet, welches die Verkehrsstrategie der nächsten 15 bis 20 Jahre aufzeigt. Die räumliche sowie verkehrliche Entwicklung sind prägend für die Zukunft von Baar und gilt es daher aufeinander abzustimmen. Die RES wurde am 23. November 2021 vom Gemeinderat verabschiedet. Das KGVK wurde im März 2022 durch den Gemeinderat beschlossen.

Die RES, das KGVK sowie weitere Planungsgrundlagen bilden die Basis für die nun stattfindende Revision der Richt- und Nutzungsplanung, welche im Herbst 2021 startete. Bei der Richtplanung handelt es sich um ein behördenverbindliches Instrument, welches für die Themen Verkehr, Siedlung und Landschaft langfristige Aussagen zur Entwicklung umfasst. Die Nutzungsplanung besteht aus dem Zonenplan und der dazugehörigen Bauordnung, welche beide grundeigentümerverbindlich sind. Gemäss Auftrag der Baudirektion des Kantons Zug muss die Ortsplanungsrevision bis ins Jahr 2025 abgeschlossen sein.

Der gesamte Prozess der Ortsplanungsrevision kann in drei Phasen zusammengefasst werden:

Einbezug der Bevölkerung

Dem Gemeinderat ist es ein grosses Anliegen, die Bevölkerung in die Ortsplanungsrevision miteinzubeziehen. Damit sollen Baarerinen und Baarer die Möglichkeit erhalten, die Zukunft ihrer Gemeinde aktiv mitzugestalten. Die Bevölkerung wird an Infoveranstaltungen, über Medienberichte sowie über diese Webseite informiert. Der erste aktive Einbezug in die Planung fand bereits mit dem Projekt "Baar 5x5" statt. Die mit der Bevölkerung definierten Grundhaltungen bildeten die Basis für die Erarbeitung der Räumlichen Entwicklungsstrategie. Ein zweiter Einbezug der Bevölkerung erfolgte durch die öffentliche Mitwirkung zur Räumlichen Entwicklungsstrategie. Zudem fand zu diesem Arbeitsschritt eine öffentliche Informationsveranstaltung statt.

Vor der öffentlichen Planauflage werden weitere Informationsveranstaltungen zur Richt- und Nutzungsplanung erfolgen. Nähere Informationen zu aktuellen Veranstaltungen und Mitwirkungen finden Sie auf der Startseite.

Mit den öffentlichen Mitwirkungen sowie der Urnenabstimmung zum Schluss der Ortsplanungsrevision wird sichergestellt, dass Baarerinnen und Baarer sich in alle Phasen der Planung einbringen können.

Als weiterer indirekter Einbezug der Bevölkerung wurden zwei Gremien geschaffen, welche die gesamte Ortsplanungsrevision begleiten. Es handelt sich dabei einerseits um das Begleitgremium, welches aus zwölf Vertreterinnen und Vertretern von Parteien sowie Interessengruppen (Gewerbe, Baugewerbe, Korporationen usw.) besteht. Zudem wurde andererseits das Reflexionsgremium mit rund 40 Personen gegründet, welches sich aus Baarerinnen und Baarer aus allen Bevölkerungsschichten zusammensetzt. Die beiden Gremien werden in die Erarbeitung der jeweiligen Phasen der Ortsplanungsrevision miteinbezogen, so dass bereits zu einem frühen Zeitpunkt eine breit abgestützte Planung sichergestellt ist.

Ablaufplan der Ortsplanungsrevision

Die Erarbeitung der Ortsplanungsrevision ist wie zuvor aufgezeigt in die drei Phasen "Vorbereitung", "Räumliche Entwicklungsstrategie" sowie "Gesamtrevision Richt- und Nutzungsplanung" unterteilt. Die nachfolgende Grafik zeigt den zeitlichen Ablauf im Detail und die dazu gehörenden Meilensteine.


Siehe auch den aktuellen Arbeitsstand der Ortsplanungsrevision, der laufend ergänzt und aktualisiert wird.