Die wichtigsten Fakten zur Ortsplanungsrevision

Die meist gestellten Fragen und Antworten zur Ortsplanungsrevision sind untenstehend zusammengefasst.

Benötigen Sie weitere Informationen oder haben Sie Fragen, dann wenden Sie sich bitte direkt an die Dienststelle Siedlungs- und Verkehrsplanung der Gemeinde Baar, 041 769 04 13, ortsplanung@baar.ch

In der Ortsplanungsrevision wird die künftige räumliche Entwicklung der Gemeinde Baar geplant. Es wird festgelegt, in welchen Gebieten wie dicht gebaut werden darf. Es werden Siedlungsgrenzen festgelegt und Verkehrsachsen definiert. Ebenso werden mit dem neuen Zonenplan die Baubestimmungen auf den aktuellen Stand gebracht. Grundlage der Ortsplanungsrevision sind die behördenverbindliche Räumliche Entwicklungsstrategie (RES) und das Kommunale Gesamtverkehrskonzept (KGVK). Die RES legt die Entwicklung der Gemeinde auf einer abstrakteren Ebene fest, im grundeigentümerverbindlichen Zonenplan werden die in der RES formulierten Ziele und Massnahmen in eine rechtsverbindliche Form gebracht. Letztlich wird vereinfacht gesagt für jedes Grundstück festgelegt, ob und wie es bebaut werden darf. Das KGVK analysiert die Verkehrsflüsse im gesamten Gemeindegebiet und formuliert Empfehlungen für den Velo- und Autoverkehr, für die Fussgänger und für den öffentlichen Verkehr. Diese werden in der kommunalen Richtplanung gesichert.

Mit der Ortsplanung wird die Entwicklung der Gemeinde Baar für die nächsten 15 bis 20 Jahre definiert.

Der Gemeinderat hat die Abteilung Planung/Bau und insbesondere die Dienststelle Siedlungs- und Verkehrsentwicklung mit der Ausarbeitung der Ortsplanungsrevision betraut. Geleitet wird der gesamte Prozess von Gemeinderat Zari Dzaferi, von René Strehler, Leiter der Abteilung Planung/Bau sowie von Philipp Weber, Leiter Dienststelle Siedlungs- und Verkehrsplanung.

Zudem unterstützen verschiedene externe Planungsbüros und Fachleute den Gemeinderat und die Mitarbeitenden der Gemeinde Baar:

Die Räumliche Entwicklungsstrategie und das Kommunale Gesamtverkehrskonzept werden als behördenverbindliche Planungsinstrumente vom Gemeinderat als Grundlagen für die Ortsplanungsrevision verabschiedet. Die Bevölkerung wird stetig in die Erarbeitung mit einbezogen. Die Ortsplanung wird abschliessend vom Baarer Stimmvolk an einer Urnenabstimmung beschlossen. Im Vorfeld besteht im Rahmen der öffentlichen Auflage die Möglichkeit, Einsprachen einzureichen. Nach dem Beschluss des Souveräns setzt der Regierungsrat des Kantons Zug die Ortsplanung final in Kraft.

Während des gesamten Prozesses wird die Bevölkerung im Rahmen eines öffentlichen Dialogs über den Stand der Arbeiten informiert. An öffentlichen Online-Mitwirkungen sowie öffentlichen Auflagen können sich alle Baarerinnen und Baarer einbringen.

Damit die Bevölkerung auch unabhängig von den Informationsveranstaltungen ein Feedback zur Ortsplanungsrevision geben kann, hat die Gemeinde die Plattform mitwirkung-baar.ch ins Leben gerufen. Die Website ermöglicht es, online Rückmeldungen zu den Planungen und den Planungsmitteln zu geben. Damit soll die Möglichkeit zur aktiven Beteiligung vergrössert werden.

Die Plattform mitwirkung-baar.ch wird auch nach Abschluss der Ortsplanungsrevision zur Verfügung stehen und kann für andere Bevölkerungsumfragen genutzt werden.

Im Begleitgremium haben zwölf Personen Einsitz. Vertreten sind alle Baarer Ortsparteien sowie Vertreter von Interessengruppen (Korporationen, Gewerbe, Naturschutz usw.). Das Begleitgremium wird während der gesamten Ortsplanungsrevision in die Arbeit einbezogen und kann die Inhalte aktiv mitbestimmen.

Die Gemeinde hat für die Mitarbeit im Reflexionsgremium verschiedene Personen aus der Bevölkerung eingeladen. Sie hat dabei darauf geachtet, dass alle Bevölkerungsschichten, alle Altersstufen und alle Quartiere vertreten sind. Das Reflexionsgremium soll so gut wie möglich die Baarer Bevölkerung widerspiegeln. Das Reflexionsgremium begleitet die gesamte Ortsplanungsrevision und reflektiert die Ergebnisse der Planungsarbeiten. Es gibt damit den Planern wichtige Inputs für die weitere Arbeit. An den Veranstaltungen des Reflexionsgremium nehmen jeweils rund 40 Personen teil.

Die Ortsplanungsrevision regelt für die nächsten rund 15 Jahre im Zonenplan und in der Bauordnung die baurechtlichen Rahmenbedingungen. Im Rahmen der Revision wird es zu Umzonungen, Veränderungen der Ausnützung, der Nutzung sowie des Baurechts in der Bauordnung kommen. Daher wird allen Grundeigentümern empfohlen, die Ortsplanungsrevision zu verfolgen und die Mitwirkungsmöglichkeiten zu nutzen.

Für die Ortsplanungsrevision ist die Dienststelle Siedlungs- und Verkehrsplanung der Abteilung Planung/Bau der Einwohnergemeinde Baar zuständig. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen an

Medienschaffende wenden sich mit ihren Fragen an Silvan Meier, T 041 769 01 26, silvan.meier@baar.ch.